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Standard Life - FREELAX RDV

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Die grundlegenden Informationen stehen Ihnen zudem auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Antrag (0.6 MB)   Basispaket (0.8 MB)      
Eckdaten
Gesellschaft Standard Life
Produktbezeichnung FREELAX RDV
Mindestbeitrag Einmalanlage ab 10.000 €
Mindestbeitrag Sparplan ab 50 € monatlich
Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre
Zuzahlungsmöglichkeiten ab 1.000 €, bis 1 Monat vor Rentenbeginn

Porträt

Konzeption

Die Rückdeckung einer Unterstützungskasse mit FREELAX RDV ist eine der Lösungen von Standard Life für gehobene Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung. Im Unterschied zur Direktversicherung (z.B. mit FREELAX DV) sind Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in nahezu unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähig. Daneben bietet FREELAX RDV  viele weitere Vorteile: 

  • Renditechancen und Sicherheit mit dem With Profit-Anlagekonzept
  • hohe Flexibilität durch Wahlmöglichkeiten wie Beitragsdynamik und Kapitalschutz

Funktionsweise

Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen (Geld) an die Unterstützungskasse und sagt seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen für den Ruhestand zu. Um diese Leistungen zu finanzieren, zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen als Beiträge wiederum in eine Rückdeckungsversicherung ein, in diesem Fall die FREELAX RDV. Die Rückdeckungsversicherung dient der Anlage des Geldes und sichert Risiken wie z.B. den Todesfall ab. Die Höhe der späteren Betriebsrente des Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Beitrag in die Rückdeckungsversicherung – durch die sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage.

Finanzierung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Dass der Arbeitgeber die Zuwendungen einzahlt, heißt aber nicht, dass er sie auch finanziert – es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:

  • arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber trägt die Zuwendungen.
  • arbeitnehmerfinanziert: Der Arbeitnehmer finanziert die Zuwendungen durch eine sogenannte Entgeltumwandlung. Die Zuwendungen werden also dem Bruttogehalt entnommen.
  • mischfinanziert: Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen sich die Zuwendungen.

Ganz gleich, in welcher Variante die Unterstützungskasse auch durchgeführt wird – bei der Abwicklung entsteht für das Unternehmen und für die Mitarbeiter nur ein geringer Aufwand – ohne große bürokratische Komplikationen. Deshalb ist FREELAX RDV ideal für Arbeitnehmer mit hohem Versorgungsaufwand, die Abgaben und Steuern sparen wollen. Daneben baut sich so eine Rente auf. Und zwar Hartz-IV-geschützt.

Möglichkeiten in der Ansparphase

  • Beitragsdynamik erhöht die Zuwendungen auf Wunsch jährlich. Damit hält der Kapitalaufbau mit Ihren Gehaltserhöhungen Schritt.
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kann bei Vertragsabschluss gewählt werden. Dann zahlt Standard Life die Beiträge weiter, wenn der Arbeitnehmer berufsunfähig werden sollte. Diese Beiträge können mit Silent Power sogar erhöht werden
  • Mit Zuzahlungen geht der Kapitalaufbau noch schneller. Die sind in der Regel schon ab € 1.000 möglich.
  • Die Option der Berufsunfähigkeitsrente sichert dem Versicherten im Fall der Fälle ein regelmäßiges Einkommen. Mit Flex Up kann er diese Berufsunfähigkeitsrente erhöhen – ohne weiteren Gesundheits-Check. Dies ist möglich bei bestimmten Ereignissen (z.B. wenn er ein Kind bekommt oder sich selbstständig macht), solange er bei Ausübung dieser Option jünger als 40 Jahre ist, noch mindestens acht Jahre lang Versicherungsschutz besteht und noch keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
  • Die Option der Hinterbliebenen-Absicherung sichert die Familie des Arbeitnehmers mit ab. Sollte ihm vor Rentenbeginn etwas zustoßen, zahlt Standard Life an die Unterstützungskasse für die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Lebensgefährten und geschiedene Ehepartner) mindestens das Guthaben, die eingezahlten Beiträge oder eine vorher vereinbarte Summe aus.

Optionen bei der Auszahlung:

  • Rentenbeginn ab 60: Der früheste Beginn für die Auszahlung ist in der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich geregelt - sie kann frühestens am60. Geburtstag starten.
  • Die Auszahlung kann als einmalige Kapitalabfindung erfolgen. Wenn eine Rente gewählt wird, ist diese lebenslang vollgarantiert. Wählt die Unterstützungskasse eine Rentendynamik (1 bis 3%), erhöht sich die Rente sogar jedes Jahr.
  • Sollte dem Arbeitnehmer nach Rentenbeginn etwas passieren, zahlt Standard Life bei der Kapitalschutzoption an die Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits ausgezahlter Renten.

 

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