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Staatliche Aufsicht
Ein Versicherungsunternehmen muss dauerhaft in der Lage sein, die Inhalte der bei ihm abgeschlossenen Verträge zu erfüllen. Aus diesem Grund ist jeder Versicherer nach EU-Recht verpflichtet, der für ihn zuständigen Finanzaufsichtsbehörde den Nachweis zu erbringen, dass er dazu in der Lage ist. Zu diesem Zweck bilden die Versicherer Rücklagen.
Doppelte Versicherungsaufsicht
Britische Versicherungen unterstehen einerseits der deutschen Versicherungsaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Zusätzlich werden britische Anbieter durch die strenge britische Regulierungsbehörde FSA (Financial Services Authority) überwacht. Die FSA versteht sich als Schutzorgan der Versicherten. Deshalb verlangt sie von den Versicherern Mindesthöhen an Rücklagen. Zusätzlich werden so genannte Stresstests durchgeführt, um die Kapitalstärke bei einem Börsencrash zu simulieren.
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